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   OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 8 U 12/84   

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https://dejure.org/1984,2651
OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 8 U 12/84 (https://dejure.org/1984,2651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.1984 - 8 U 12/84 (https://dejure.org/1984,2651)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1984 - 8 U 12/84 (https://dejure.org/1984,2651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitpfändung; Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Einheitliches Dienst- und Arbeitsverhältnis

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 564 (Ls.)
  • DB 1985, 1336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.12.1956 - 2 AZR 352/54

    Arbeitsentgelt: Umfang einer Lohnpfändung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 8 U 12/84
    Auch ein rechtlich aus mehreren Arbeitsverträgen zusammengesetztes Arbeitsverhältnis ist selbst bei unterschiedlichster Beschäftigung noch ein einheitliches, wenn im Sinne des Arbeitslebens zwischen den einzelnen Dienstleistungen ein innerer Zusammenhang und damit eine tatsächliche Einheit besteht (BAG NJW 1957, 439; Rpfleger 1958, 82, 83).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auch die Einzahlung auf diesem Konto als solche hätte nur dann gegen das Gebot der freien Verfügung der Geschäftsführung verstoßen, wenn die Beklagte selber den Betrag unmittelbar diesem Konto hätte gutschreiben lassen, so daß die Sparkasse die eingezahlten Mittel sofort ohne Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsführers mit dem Schuldsaldo verrechnet hätte und die Gesellschaft wegen gleichzeitiger Kündigung oder Rückführung des Kreditrahmens auf den neuen Saldo keine Möglichkeit besessen hätte, über Mittel in entsprechender Höhe frei zu verfügen (vgl. Hachenburg/Ulmer aaO. § 7 Rdnr. 34, 53; Scholz/Winter aaO. § 7 Rdnr. 35 i.V.m. Rdnr. 30; Fischer/Lutter/Hommelhoff aaO. § 7 Rdnr. 11 und § 56 a Rdnr. 4; K. Schmidt, AG 1986, 106, 110; Hommelhoff/Kleindiek, ZIP 1987, 477, 491; Priester, DB 1987, 1473 ff.; OLG Frankfurt am Main ZIP 1984, 836, 837; im Ergebnis auch OLG Hamm GmbHR 1985, 326, 327 [OLG Hamm 05.12.1984 - 8 U 12/84]; siehe ferner OLG Düsseldorf WM 1984, 586, 597 f. und BGHZ 96, 231, 241 f.) [BGH 11.11.1985 - II ZR 109/84].
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